Sowohl die Durchführung der regelmäßigen und nachgewiesenen Wartung von Rauch-Wärme-Abzugs-Anlagen RWA (nach DIN 18232 Teil 2) als auch die Wartung von Feststellanlagen FSA (nach DIN14677 und DIBt) sind vorgeschrieben und gehören zu den Pflichten des Betreibers der Anlagen.

Die Wartungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen und die hierbei festgestellten Mängel zeitnah zu beheben.
Um eine fachgerechte Wartung der elektrischen, pneumatischen und pyrotechnischen Anlagentypen durchführen zu können, sind langjährige Erfahrung und Produktschulungen erforderlich.

Eine Vielfalt herstellerspezifischer und gesetzlicher Vorgaben ist zu beachten.

Für den Betreiber eines Gebäudes ist es sehr wichtig, auf die Qualifikation bei der Auswahl des Servicepartners zu achten, da er für die Instandhaltung der sicherheitstechnischen Anlagen verantwortlich ist. Sollte durch mangelnde Eignung (Sachkunde) des beauftragten Unternehmens eine Anlage nicht oder nur unzureichend funktionieren, ist für daraus resultierende Folgeschäden der Betreiber haftbar zu machen.

Nachfolgend die wichtigsten Auswahlkriterien:

  • Verfügt das ausführende Unternehmen über die notwendigen Nachweise? (Errichter-Zertifikat, Schulungszertifikate, Schulungen im Umgang mit Pyrotechnik)
  • Kann das Unternehmen die handwerkliche Qualifikation durch Mitgliedschaft, z.B. in der Handwerkskammer, vorweisen?
  • Wird der Nachweis für das Arbeiten an elektrischen Anlagen nach DIN VDE 1000-10 erbracht?
  • Hat der Betrieb die notwendigen Lieferzusagen für Ersatzteile der Anlagenhersteller?
  • Ist die Erreichbarkeit des Unternehmens im Notfall gegeben?
  • Wie schnell kann die Wartungsfirma in Notfällen oder bei Fehlauslösungen vor Ort sein? (Entfernung, zeitnahe Instandsetzung, Anfahrtskosten)
Achtung! Bei unsachgemäßen Instandsetzungen oder Sanierungen können die Anlagen neben der Gefahr des Versagens im Ernstfall auch ihre bauaufsichtliche Systemzulassung verlieren. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung mit der Brandschutzversicherung führen.

Um den benannten Umständen zu begegnen, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung an. Damit Ihre Anlagen gewissenhaft und wirtschaftlich sinnvoll betreut werden, vereinen wir langjährige Erfahrung mit Fachwissen durch nachgewiesene Qualifikationen und notwendige Lieferantenkontakte.

Elektrische RWA-Neuanlagen: Achtung Folgekosten!

Einige marktführende Hersteller von RWA-Anlagen versuchen, sich die immer weiter fortschreitende Digitalisierung der RWA-Technik zu Nutze zu machen, indem sie die Steuerungen mit sogenannten Service- oder Wartungs-Timern ausstatten.

Diese Wartungs-Timer haben in ihrer Grundfunktion die Aufgabe, den Kunden durch Blinken einer Störlampe am Steuergerät und/oder an einem der Handauslösetastern auf die fällige Jahreswartung aufmerksam zu machen.

Im Grundsatz also eine gute Sache!

Leider wird dies jedoch durch die Anlagenhersteller missbraucht. Sie programmieren die Anlagen so, dass ein Abschalten der Störfunktion, die unter anderem ein Aussetzen der Lüftungsfunktion oder einen Dauer-Piepton zur Folge haben kann, ausschließlich mit Hilfe ihrer eigenen Firmensoftware erfolgen kann. Diese muss natürlich durch das Serviceunternehmen, welches die Wartung durchführt, beim Hersteller erworben werden. Hier kommen leicht hohe, vierstellige Beschaffungs- und Schulungsbeträge zusammen.

Einige Hersteller gehen sogar soweit, dass die Rücksetzung des Timers im Rahmen der Wartung durch die Vergabe von einmalig benutzbaren „Credits“ jedes Jahr neu „eingekauft“ werden muss.

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist die Absicht, den Kunden mit einem Wartungsvertrag direkt und ausschließlich an den Hersteller zu binden und ihm so die Möglichkeit zu erschweren, sich auf dem freien Markt einen unabhängigen, preisgünstigeren Servicepartner zu suchen.

Die herstellerunabhängigen RWA-Serviceunternehmen sind diesem Druck durch die Anlagenhersteller ausgesetzt und müssen die Kosten, die hierdurch entstehen, natürlich an die Kunden weitergeben. Die Wartung wird hierdurch unnötig verteuert. Herstellerunabhängigkeit bedeutet, wir bieten Ihnen die beste und kostengünstigste Lösung an.

Die MONTEC GmbH arbeitet aus diesem Grunde bei der Neuerrichtung von RWA-Anlagen ausschließlich mit Produkten, deren RWA-Steuerungen nur frei einstellbare Service- und Wartungs-Timer haben, die ohne die teure Nutzung von Softwareprogrammen zurückzustellen sind.

Schon bei der Planung, bzw. Ausschreibung von RWA-Anlagen sollte darauf geachtet werden, dass die Service-Timer kostenneutral und herstellerunabhängig zurückzustellen sind.

Sie suchen einen kompetenten und zuverlässigen Partner in unserer Region?

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